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Behörden & Verwaltung

In nahezu jedem Lebensbereich kommt der Bürger mit der öffentlichen Verwaltung in Berührung: Dem "Häuslebauer" wird die für das geplante Traumhaus erforderliche Baugenehmigung versagt, dem frisch gebackenen Abiturient wird der begehrte Studienplatz verweigert, der Grundeigentümer soll der Gemeinde Erschließungsbeiträge oder Ausbaubeiträge bezahlen, der Beamte wird bei der schon lange anstehenden Beförderung übergangen (Beamtenrecht), der Grundstückseigentümer erhält eine behördliche Verfügung nach dem BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz), wonach er sein Grundstück von Altlasten zu sanieren hat.

Vorgenannte Sachverhalte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht ein Rechtsverhältnis zwischen Privatpersonen zum Gegenstand haben, sondern der Bürger sich hoheitlichem Handeln des Staates ausgesetzt sieht und zwar regelmäßig in Gestalt von belastenden Maßnahmen. Die Belastung kann andererseits aber auch in der Versagung eines beantragten Bescheides oder auch in dem an einen Dritten ergangenen Verwaltungsakt, etwa die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung, liegen.

Ich prüfe für Sie die Rechtmäßigkeit solchen hoheitlichen Handelns und erörtere mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. Hierbei nehme ich Kontakt den zuständigen Behörden auf, nehme Einsicht in die Verwaltungsakte und lote die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Konfliktlösung, etwa im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages, aus. Erforderlichenfalls vertreten ich Ihre Interessen im Widerspruchsverfahren und klage Ihre Rechte vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ein.